PFARRER BENEDIKT ENDE ÜBERNIMMT PFARRVERWALTUNG IN RECKE

Pfarrverwaltung für St. Dionysius Recke

Zum Ende des Jahres verabschiedet sich Pfarrer und Dechant Jürgen Heukamp aus Recke. Nach langjähriger Tätigkeit hatte Pfarrer Heukamp Bischof Dr. Genn um die Entpflichtung von der Aufgabe als Leitender Pfarrer der Pfarrei St. Dionysius gebeten. Dieser Bitte hat Bischof Dr. Genn, verbunden mit seinem Dank für das Wirken von Pfarrer Heukamp, entsprochen.

Für die Zeit ab dem 01.01.2024 wird Bischof Dr. Genn Herrn Pfarrer Benedikt Ende zum dauerhaften Pfarrverwalter für die Pfarrei St. Dionysius ernennen.

Der 52jährige ist als Leitender Pfarrer der Pfarreien St. Agatha in Mettingen und St. Margaretha in Westerkappeln tätig und wird die Aufgabe als Pfarrverwalter zusätzlich übernehmen.

Pfarrer Ende hat sich in dieser Woche mit Vertreter:innen der Gremien und der hauptberuflich in der Pfarrei Tätigen getroffen, um sich vorzustellen und um erste organisatorische Absprachen zu treffen. In der Wahrnehmung der Aufgabe als Pfarrverwalter wird Pfarrer Ende von den weiteren Seelsorger:innen des Dekanates und zukünftigen Pastoralen Raumes unterstützt.

Personaldezernent Matthias Mamot, der für das Bistum ebenfalls an diesem Gespräch teilnahm, informierte seinerseits darüber, dass somit die Frage der Pfarrverwaltung ab 01.01.2024 geklärt ist. Damit ist die Entwicklung der zukünftigen Personalkonstellation für die Pfarrei St. Dionysius in Recke aber noch nicht abgeschlossen. Nach wie vor braucht es neben Pater Jojo eine/n weitere/n hauptamtliche/n Seelsorger:in, die/der vor Ort in der Pfarrei St. Dionysius in Recke eingesetzt und verortet ist - daran arbeiten die Personalverantwortlichen des Bistums weiterhin.
Kurz erklärt:

Worin besteht der Unterschied zwischen einem „Leitenden Pfarrer“ und einem „Pfarrverwalter“?

Der Titel „Pfarrer“ ist ein staats-kirchenrechtlicher Begriff.
Ein Pfarrer kann ohne Einwilligung nicht ohne Weiteres versetzt werden, ein Pfarrverwalter (Pfarradministrator) schon.

Es gibt:
A)   Einen Pfarrverwalter im Sinne von vorübergehender Vertretung.
B)   Einen vom Bischof ständig (dauerhaft) eingesetzten Pfarrverwalter mit allen Rechten und Pflichten eines Leitenden Pfarrers. 

Auf Pfarrer Benedikt Ende trifft Form B zu.
 
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